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Neue Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen in Forschungsförderung und Förderprojekten

Logo der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) leistet einen weiteren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit in ihrer Förderarbeit und in den geförderten Forschungsprojekten. Künftig sind für alle CO2-Emissionen, die durch Dienstreisen in den Förderprojekten sowie von DFG-Beschäftigten, Gremienmitgliedern wie auch Gutachterinnen und Gutachtern entstehen, Ausgleichszahlungen möglich. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK), die damit einer gemeinsamen Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland unter Federführung der DFG zustimmte.

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